Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach
Unser Haus bietet die Möglichkeit der stationären Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI für Pflegebedürftige sowie für Patienten der Krankenhausnachsorge, die vorübergehend auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.
Die stationäre Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht bei Verhinderung des pflegenden Angehörigen einen Aufenthalt in unserer Einrichtung. Bitte prüfen Sie vorab die Anspruchsberechtigung bei Ihrer zuständigen Pflege- bzw. Krankenkasse.
Während eines Aufenthalts im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Pflegeleistungen. Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht übernommen und stellen den Eigenanteil des Bewohners dar.
Nicht verbrauchte Leistungsbeträge der Verhinderungspflege können auch für die Kurzzeitpflege genutzt und somit von vier auf bis zu acht Wochen erhöht werden. Ebenso können Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Bitte klären Sie diese Ansprüche vorab mit Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse.
Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen denen der vollstationären Pflege. Die Bewohner werden vollständig in den Tagesablauf unseres Hauses integriert.
Bei Fragen zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege steht Ihnen unser Bewohner- und Angehörigenservice gerne zur Verfügung. Wenn Sie bereits überzeugt sind, können Sie direkt über das untenstehende Formular eine Anfrage stellen.
